Ich kann nicht zur Prüfung antreten, was tun?

Erstellt von Thore Stumpf, Geändert am Mo, 27 Apr um 3:17 VORMITTAGS von Thore Stumpf

Der Fahrschüler hat die Prüfung nicht angetreten

  • Der Fahrschüler informiert selbstständig seinen Fahrlehrer und den TÜV. Der Fahrlehrer wird bitte angerufen oder per WhatsApp über das Fernbleiben des Fahrschülers informiert.
  • Der Fahrschüler meldet sich beim TÜV krank. Dies kann er über das Kontaktformular des TÜVs tun. Dies sollte wenn möglich bereits schon vor dem Prüftermin gemacht werden, spätestens jedoch am Tag der Prüfung. Der Fahrschüler läd selbständig unmittelbar bei Krankschreibung das Attest beim TÜV hoch. Das Attest muss formalen Kriterien entsprechen, die auf der TÜV Website beschrieben sind.
  • Legt der Fahrschüler frist- und formgerecht ein Attest beim TÜV & bei der Fahrschule vor, so entstehen keine zusätzlichen Kosten.
  • Der Fahrschüler hat den Prüftermin aus anderen Gründen nicht angetreten: Der Fahrschüler muss das Formular "nicht angetretene Prüfung" downloaden und dem TÜV unaufgefordert zusenden:  ksc-fe@tuvsud.com - Nun wird ein neuer Kostenbescheid erstellt und der Schüler muß beide Prüfungen bezahlen. Erst danach wird der Schüler wieder zur Prüfung frei gegeben.
  • Der TÜV Süd betreibt auch das Portal Drivers Club, wo sich der Schüler selbst anmelden kann. Hier kann man auch Kostenbescheide und Termine einsehen.

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